Certified Rating Analyst

CRA®

Quelle

Basel I

Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD)
Definition Nach der bis 2007 gültigen Basel I-Regelung mussten Banken und Sparkassen bei Krediten an Unternehmen für Verlustrisiken aus dem Kreditnehmerausfall bzw. aus der fehlenden Besicherung (Kreditrisiko) pauschal 8 des Buchwertes des Kredites mit ihrem Eigenkapital unterlegen. Die Bonität des Unternehmens spielt keine Rolle. Dies entspricht nicht mehr den bankbetriebswirtschaftlichen Erfordernissen. Als Formel für das mindestens erforderliche Eigenkapital (EK) lässt sich dies wie folgt darstellen:

EK ≥ Buchwert des Kredites x Risikogewicht x 8%.

Für Unternehmen lag das Risikogewicht bei
100% unabhängig von der jeweiligen Risikosituation;
dies führte zu der oben genannten Unterlegung von mindestens 8%. Dies wurde durch Basel II geändert mit stärker an den tatsächlichen Risiken der Institute orientierten Risikogewichten. Hierin besteht die wesentliche Änderung durch Basel II für die aufsichtsrechtliche Unterlegung des Kreditrisikos mit haftendem Eigenkapital der Bank.

Links www.finanzstandort.de
   

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