| Nach der bis 2007
gültigen Basel I-Regelung mussten Banken und
Sparkassen bei Krediten an Unternehmen für
Verlustrisiken aus dem Kreditnehmerausfall bzw. aus
der fehlenden Besicherung (Kreditrisiko) pauschal 8
des Buchwertes des Kredites mit ihrem Eigenkapital
unterlegen. Die Bonität des Unternehmens spielt
keine Rolle. Dies entspricht nicht mehr den
bankbetriebswirtschaftlichen Erfordernissen. Als
Formel für das mindestens erforderliche Eigenkapital
(EK) lässt sich dies wie folgt darstellen: EK ≥
Buchwert des Kredites x Risikogewicht x 8%.
Für Unternehmen lag das Risikogewicht bei
100% unabhängig von der jeweiligen Risikosituation;
dies führte zu der oben genannten Unterlegung von
mindestens 8%. Dies wurde durch Basel II geändert
mit stärker an den tatsächlichen Risiken der
Institute orientierten Risikogewichten. Hierin
besteht die wesentliche Änderung durch Basel II für
die aufsichtsrechtliche Unterlegung des
Kreditrisikos mit haftendem Eigenkapital der Bank. |