Certified Rating Analyst

CRA®

Quelle

Eigenmittelunterlegung

Deutsche Bundesbank
Definition Nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung müssen die Institute ihre Adressrisiken, ihr operationelles Risiko sowie ihre Marktpreisrisiken quantifizieren und mit Eigenmitteln unterlegen. Das Marktpreisrisiko setzt sich zusammen aus dem Zins- und Aktienpreisrisiko des Handelsbuches, dem Fremdwährungsrisiko, dem Rohwarenrisiko sowie den sonstigen Marktrisikopositionen. Für die Unterlegung von Adressrisiken und operationellem Risiko darf dabei nur Kern- und Ergänzungskapital, bei Marktpreisrisiken darüber hinaus auch Drittrangmittel verwendet werden. Die erforderliche Gesamtkapitalquote beträgt mindestens 8%.
Links Solvabilität
   

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