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Definition |
Internal Ratings
Based-Ansatz. Kreditinstituten wird mit Basel II
erstmals die Möglichkeit eingeräumt, die
regulatorische Eigenmittelunterlegung für
Kreditrisiken mittels bankinterner Verfahren zu
bestimmen. Bankinterne Kreditrisikomodelle, die
Diversifikations- und Korrelationseffekte in
Portfolios berücksichtigen, werden jedoch
aufsichtlich noch nicht zugelassen. Vielmehr wird
die Mindesteigenkapitalanforderung grundsätzlich auf
Basis der einzelnen Forderungen errechnet und ergibt
sich aus aufsichtlichen Risikogewichtsfunktionen.
Die Eingangsparameter werden je nach verwendetem
Ansatz (Basis-IRB-Ansatz oder fortgeschrittener
IRB-Ansatz teilweise vorgegeben oder von den Banken
vollständig geschätzt. Für die Bestimmung der
regulatorischen Eigenmittelanforderungen durch
bankinterne Ratings benötigen die Kreditinstitute
eine aufsichtliche Genehmigung, die nach einem
Antrag des Instituts und auf Grundlage einer
Vor-Ort-Prüfung durch die Aufsicht erteilt werden
kann. Ob bankinterne Ratings eingesetzt
werden, ist eine institutseigene Entscheidung. |