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Autor |
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG)
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Dr. Karsten Füser,
Dr. Werner Gleißner |
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Definition |
Das Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
verpflichtet seit 1. Mai 1998 Vorstände
börsennotierter Unternehmen zur Einrichtung eines
Überwachungssystems, um Risiken frühzeitig zu
erkennen. § 91 II AktG sieht vor, dass „der Vorstand
geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein
Überwachungssystem einzurichten hat, damit den
Fortbestand der Gesellschaft gefährdende
Entwicklungen früh erkannt werden“. |
| Links |
Karsten Füser und Werner
Gleißner: Rating-Lexikon,
München 2005, Beck im dtv Verlag,
http://www.dtv.de,
552 Seiten, ISBN 3-406-53054-0. |
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