Certified Rating Analyst

CRA®

Autor

Rating Advisor

Dr. Karsten Füser, Dr. Werner Gleißner
Definition Der Rating Advisor unterstützt ein Unternehmen während des gesamten externen Ratingprozesses, indem er die Zusammenarbeit zwischen und Unternehmen koordiniert. Als Ansprechpartner, der Unternehmen – im Gegensatz zum Ratinganalyst – beim Ratingprozess auch berät und Hilfestellungen zur Erzielung eines positiven Ratingurteils gibt, ist er Partei des Unternehmens und somit nicht an die Grundsätze der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit gebunden. Eine spätere Tätigkeit als Analyst ist damit ausgeschlossen.

In Deutschland wird das Rating Advisory vornehmlich von unabhängigen Consultingfirmen und von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt. International verfügen meist große Investmentbanken über ein eigenes Rating Advisory Team. Ratingagenturen stellen einem Unternehmen die Kooperation mit einem Advisor frei. Häufig, vor allem in mittelständischen Unternehmen begrüßen sie jedoch die Beauftragung eines Advisors, da dieser ihnen einen Teil der Arbeit abnehmen kann und einen reibungslosen und effizienten Ablauf des Ratingprozesses garantiert.

Zu den Hauptaufgaben eines Advisors zählen:
  • Im Vorfeld eines Externen Ratings: Anhand der langjährigen Erfahrung ist es dem Advisor möglich, den potenziellen Nutzen eines Externen Ratings einzuschätzen. Er kann somit mit dem Unternehmen zusammen den primären Ratingzweck festlegen. Nach der Entscheidung des Unternehmens für ein Externes Rating unterstützt der Advisor bei der Wahl der richtigen Ratingagentur.
  • In der Vorbereitungsphase für das Rating: Der Advisor arbeitet eng mit dem vom Unternehmen bestimmten Ratingkoordinator zusammen, um mit ihm die Ratingdokumentation zusammenzustellen sowie die Rating-Präsentation auszuarbeiten. Die Verantwortlichkeit für den Umfang der Informationen für die Ratingagentur und die Inhalte liegt dabei vollständig beim Unternehmen, der Advisor ist lediglich beratend tätig. Im Analysegespräch zwischen Ratingagentur und Unternehmen ist der Advisor ebenfalls nur passiv beteiligt. Auf Wunsch des Unternehmens kann der Advisor eine Ratingbandbreite ermitteln, in welcher sich das Ratingergebnis des Unternehmens voraussichtlich befinden wird.
  • Begleitung des Unternehmens nach Erhalt des Ratings: Die Aufgaben des Advisors nach Abschluss des Rating-Prozesses erstrecken sich vor allem auf die Auswertung des Rating-Ergebnisses sowie die Ableitung des Beratungsbedarfs.
Links Karsten Füser und Werner Gleißner: Rating-Lexikon,
München 2005, Beck im dtv Verlag, http://www.dtv.de, 552 Seiten, ISBN 3-406-53054-0.
   

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