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Ratingkriterien

Dr. Karsten Füser, Dr. Werner Gleißner
Definition Um ein „gutes“ Rating zu erreichen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die zwischen einzelnen Kreditinstituten und Ratingagenturen variieren. Dennoch zeigt ein Vergleich der Veröffentlichungen, dass im Kern oft sehr ähnliche Kriterien maßgeblich sind. Häufig werden beim Rating folgende Kriterien zur Risikoeinschätzung berücksichtigt, die letztlich die primären Ratingdeterminanten erklären:
  1. Die vergangene und prognostizierte Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften, um Kredite zurückzuzahlen und den sonstigen Finanzbedarf zu decken. Hierzu zählen zum Beispiel der Kapitalaufwand für das laufende Geschäft oder der Kapitalbedarf zur Erhaltung des Cashflows.
  2. Die Kapitalstruktur und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Umstände die Kapitaldecke aufzehren könnten und dies zur Zahlungsunfähigkeit führt.
  3. Die finanzielle Flexibilität in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten, um zusätzliche Mittel erlangen zu können.
  4. Der Grad der Fremdfinanzierung und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf die Rentabilität und den Cash-Flow.
  5. Die Qualität der Einkünfte, d.h. der Grad, zu dem die Einkünfte und der Cash-Flow des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft und nicht aus einmaligen, nicht wiederkehrenden Quellen stammen.
  6. Die Position innerhalb der Branche und die zukünftigen Aussichten innerhalb der Bank.
  7. Die Risikocharakteristik des Landes, in dem ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt und deren Auswirkungen auf die Schuldendienstfähigkeit des Kreditnehmers.
  8. Die Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer, einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse, der anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und der Einhaltung dieser Standards.
  9. Die Stärke und Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen.

Wie die Aufzählung zeigt, wird bei der Beurteilung des Unternehmens eine Mischung aus qualitativen und quantitativen Kriterien herangezogen. Quantitative Kriterien lassen sich durch einen konkreten Wert ausdrücken, sie sind messbar und weitgehend objektiv. [Kennzahlen aus der Jahresabschlussanalyse oder die Anzahl der Kunden oder Mitarbeiter sind Beispiele hierfür. Qualitative Kriterien sind stets subjektiv, da hier gerade nicht objektiv gemessen werden kann. Die Qualität des Managements oder die Regelung der Unternehmensnachfolge sind Beispiele für qualitative Rating-Kriterien. Bei der Unterscheidung von quantitativen und qualitativen Kriterien sind die Übergänge jedoch fließend.

Links Karsten Füser und Werner Gleißner: Rating-Lexikon,
München 2005, Beck im dtv Verlag, http://www.dtv.de, 552 Seiten, ISBN 3-406-53054-0.
   

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