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Risikobewertung

Dr. Karsten Füser, Dr. Werner Gleißner
Definition Bewertung der Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitativer Auswirkungen. Ziel der Bewertung ist es, die identifizierten Risiken qualitativ durch geeignete Verteilungsfunktionen zu beschreiben und auf ein geeignetes Risikomaß (z. B. Value-at-Risk) abzubilden. Die Risikobewertung kann in zwei Varianten geschehen: Zum einen in zwei getrennten Verteilungsfunktionen, die einmal die Schadenshöhe und einmal die Eintrittswahrscheinlichkeiten abbilden, zum anderen in einer verbundenen Verteilungsfunktion, welche die Risikowirkung einer Periode (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe) darstellt. In einer ersten Bewertung der Risiken während der Risikoidentifikation werden die Risiken aufgrund einer Ersteinschätzung bereits in Risiko-Relevanz-Klassen eingeteilt (z. B. von „1“ unbedeutend über „5“ existenzgefährdend). Es bietet sich an, danach nur die Risiken der Klassen „3“ bis „5“ einer genaueren Bewertung zu unterziehen und in Form von Verteilungsfunktionen („Dichtefunktionen“, wie z. B. Normalverteilung oder Dreiecksverteilung) genauer zu quantifizieren. Das Risikoinventar stellt dann das Ergebnis von Risikoidentifikation und Risikobewertung dar.
Links Karsten Füser und Werner Gleißner: Rating-Lexikon,
München 2005, Beck im dtv Verlag, http://www.dtv.de, 552 Seiten, ISBN 3-406-53054-0.
   

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