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Risikoinventar

Dr. Karsten Füser, Dr. Werner Gleißner
Definition Die Erkenntnisse, die während der Risikoanalyse gewonnen werden, sollten in ein Risikoinventar aufgenommen werden. Ein Risikoinventar enthält insbesondere Informationen über die einzelnen Risiken (z. B. die Bewertung der Risiken, die Beurteilung der risikopolitischen Maßnahmen und eine Priorisierung der Maßnahmen). Zweck eines Risikoinventars ist es insbesondere, den Entscheidungsträgern einen komprimierten Überblick über die Risikosituation des Unternehmens zu geben.
Links Karsten Füser und Werner Gleißner: Rating-Lexikon,
München 2005, Beck im dtv Verlag, http://www.dtv.de, 552 Seiten, ISBN 3-406-53054-0.
   

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