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Value-at-Risk (VaR)

Dr. Karsten Füser, Dr. Werner Gleißner
Definition Value at Risk bezeichnet eine Art „wahrscheinlicher Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) nicht überschritten wird. Für diesen „wahrscheinlichen Höchstschaden“ sollte das Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die Kreditinstitute (Kreditinstitut) von zentraler Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche Meldeverfahren und die erforderlichen Eigenkapitalunterlegungen (Eigenkapitalunterlegung) ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft werden auch diese zusammenfassend als Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch Risikoaggregation, Conditional Value-at-Risk.
Links Karsten Füser und Werner Gleißner: Rating-Lexikon,
München 2005, Beck im dtv Verlag, http://www.dtv.de, 552 Seiten, ISBN 3-406-53054-0.
   

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