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Autor |
Value-at-Risk (VaR)
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Dr. Karsten Füser,
Dr. Werner Gleißner |
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Definition |
Value at Risk
bezeichnet eine Art „wahrscheinlicher
Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei
definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten
Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer
festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99
%) nicht überschritten wird. Für diesen
„wahrscheinlichen Höchstschaden“ sollte das
Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei
einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR
ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung
und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die
Kreditinstitute (Kreditinstitut) von zentraler
Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche
Meldeverfahren und die erforderlichen
Eigenkapitalunterlegungen (Eigenkapitalunterlegung)
ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu
finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows
durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft
werden auch diese zusammenfassend als
Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch
Risikoaggregation, Conditional Value-at-Risk. |
| Links |
Karsten Füser und Werner
Gleißner: Rating-Lexikon,
München 2005, Beck im dtv Verlag,
http://www.dtv.de,
552 Seiten, ISBN 3-406-53054-0. |
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